KFZ Versicherung

Die KfZ-Versicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die eine Pflichtversicherung darstellen. Jeder Fahrzeughalter muss sich mit solch einer Versicherung gegen Haftpflichtschäden absichern. Auch für Firmen o.Ä. gibt es in Deutschland keine Ausnahmeregelungen. Die Pflicht besteht zum einen um Opfer aus Verkehrsunfällen abzusichern, zum anderen aber auch um den Unfallverursacher vor den Folgen finanziell umfangreicher Entschädigungsansprüchen zu schützen. Aufgrund der bestehenden Verpflichtung zu Versicherung lässt sich die KfZ-Zulassungsstelle bei jeder Neuzulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs eine Doppelkarte der zukünftigen Versicherungsgesellschaft als Versicherungsnachweis vorlegen bzw. elektronisch übermitteln.

Der Versicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zudem kann der Versicherer aber auch unberechtigt gestellte Schadenersatzansprüche abwehren – ein zusätzlicher Schutz für den Versicherten. In der Praxis werden von den Anbietern verschiedene Versicherungshöchstgrenzen festgelegt, bis zu denen im Einzelfall gezahlt wird. Diese reichen im Regelfall jedoch bei Weitem aus um „gängige“ Schäden finanziell abzudecken.

Zusätzlich zur KfZ-Versicherung kann ein Fahrzeughalter eine Kasko-Versicherung für das entsprechende Fahrzeug abschließen. Diese ersetzt Schäden am Fahrzeug. Egal ob diese aufgrund eines Unfalls oder durch sonstige Beschädigungen durch Dritte entstanden sind. Die Kasko-Versicherungen greift auch wenn der Halter selbst die Schuld am Unfall tragen sollte.

Aufgrund recht großer Preisunterschiede zwischen den Anbietern sollten Interessenten vor Abschluss dringend einen Preisvergleich durchführen.