Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung


  1. Angebots Beschreibung

Full Description


Im Falle einer Berufunfähigkeit – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit – sind alle ab dem 01.01.1961 geborenen Bürger nur noch sehr begrenzt geschützt. Trotz der dann greifenden so genannten Erwerbsminderungsrente wird man dann praktisch zum Sozialfall. Und in Zeiten immer stärker werdenden Erfolgsdrucks nehmen statistisch gesehen krankheitsbedingte Ausfälle im Beruf zu. Auch junge Menschen sind davon immer häufiger betroffen.

Um sich für den Fall einer drohenden Berufsunfähigkeit zu schützen gibt es so genannte Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der Versicherungsnehmer legt bei Abschluss der Versicherung einen Zeitraum fest, für den er sich absichern möchte – im Regelfall die verbleibende Zeit bis zum vermutlichen Renteneintritt. Des weiteren wird eine monatliche Rente vereinbart, die im Falle einer Berufsunfähigkeit von der Versicherung gezahlt wird. Je nach vereinbarten Zeitraum, Höhe der Rente und Beruf des Kunden errechnet sich daraus ein individueller monatlicher Versicherungsbeitrag. Je nach Versicherer kann es auch hier erhebliche Unterschiede in der Preisgestaltung geben, was einen vergleich äußerst wichtig macht.

Allerdings sollte auch das „Kleingedruckte“ beachtet werden: Vor allem bei sehr günstigen Anbietern findet sich oft ein Passus der so genannten „abstrakten Verweisung“. Der besagt, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen muss, wenn der eigentlich Berufsunfähige andere Berufe ausführen könnte, die seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Diese Klausel zu akzeptieren wäre ein erheblicher Nachteil für den Versicherten.





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